Ja, das geht tatsächlich! Praktisch alle Kosten, die Ihnen auf der Jagd nach einem neuen Job entstehen, können Sie in Ihrer Steuererklärung als Bewerbungskosten geltend machen. Der entscheidende Punkt dabei ist: Ob Ihre Bewerbungen am Ende von Erfolg gekrönt waren, interessiert das Finanzamt überhaupt nicht. Was zählt, ist einzig und allein, dass die Ausgaben beruflich bedingt waren.

Wie sie ihr geld für die jobsuche zurückholen

Eine Person füllt am Schreibtisch ihre Steuererklärung aus, um Bewerbungskosten geltend zu machen

Wer sich aktiv auf Jobsuche begibt, weiß: Das kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern schnell auch richtig Geld. Zum Glück sieht der Staat das Ganze nicht als Ihr Privatvergnügen, sondern als eine notwendige Investition in Ihre berufliche Laufbahn. Genau deshalb können Sie diese Ausgaben als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen und so Ihre Steuerlast spürbar senken.

Es zählt der berufliche bezug

Jeder einzelne Euro, den Sie in die Suche nach einer neuen Stelle stecken, ist potenziell absetzbar. Dabei ist es ganz egal, ob Sie sich aus einem bestehenden Job heraus bewerben, aus der Arbeitslosigkeit, direkt nach dem Studium oder noch während der Ausbildung.

Der Dreh- und Angelpunkt ist immer der direkte Zusammenhang mit dem Ziel, künftig Einnahmen zu erzielen. Selbst wenn am Ende nur Absagen im Briefkasten landen, waren Ihre Bemühungen nicht umsonst – die Kosten dafür bleiben absetzbar.

Schon seit Jahren erlaubt das Einkommensteuergesetz (§ 9 EStG), Bewerbungskosten als Werbungskosten anzusetzen. Wenn Sie keine Lust haben, jeden kleinen Beleg aufzuheben, gibt es eine praktische Vereinfachung: die Pauschalen. Steuerfachleute und Finanzämter erkennen für eine klassische Bewerbungsmappe per Post in der Regel zwischen 8,50 € und 15 € an. Für eine digitale Bewerbung per E-Mail oder über ein Online-Portal werden meist pauschal 2,50 € akzeptiert. Wer tiefer in das Thema einsteigen möchte, findet bei den Kollegen von steuer-berater.de einen guten Fachartikel zum Absetzen von Bewerbungskosten.

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, habe ich die wichtigsten Pauschalen und typischen Kosten einmal übersichtlich zusammengefasst.

Übersicht der pauschalen und typischen bewerbungskosten

Diese Tabelle fasst die gängigen Pauschalen und eine Liste typischer absetzbarer Kosten zusammen, um einen schnellen Überblick zu ermöglichen.

| Kostenart | Möglicher Pauschalbetrag | Wichtiger Hinweis | | :--- | :--- | :--- | | Bewerbungsmappe (postalisch) | 8,50 € – 15,00 € pro Mappe | Damit sind Mappe, Druck, Porto, Fotos etc. abgegolten. | | Online-Bewerbung | 2,50 € pro Bewerbung | Deckt kleinere Aufwände wie Strom oder Internetnutzung ab. | | Fahrtkosten (Interview) | 0,30 € pro Kilometer | Gilt für die einfache Strecke zum Vorstellungsgespräch. | | Keine Einzelbelege | Pauschalen nutzen | Das macht die Abrechnung deutlich einfacher und schneller. | | Hohe Einzelkosten | Belege sammeln | Oft lohnender, wenn Sie z. B. teure Fotos machen lassen. |

Diese Übersicht soll Ihnen als erste Orientierung dienen. Denken Sie daran: Jeder Fall ist individuell. Manchmal lohnt es sich, die tatsächlichen Kosten nachzuweisen, oft sind die Pauschalen aber der bequemere Weg.

In unserem Blog finden Sie weitere praxisnahe Tipps zur Karriereplanung und allem, was zur Jobsuche dazugehört.

Diese bewerbungskosten erkennt das finanzamt an

Eine Person recherchiert auf dem Laptop nach absetzbaren Bewerbungskosten, im Vordergrund sind Belege und eine Kaffeetasse zu sehen.

Wer sich auf Jobsuche begibt, hat Ausgaben – das ist klar. Die gute Nachricht ist: Der Fiskus beteiligt sich an diesen Kosten. Die Liste dessen, was Sie als Bewerbungskosten steuerlich absetzen können, ist erfreulich lang und geht weit über die klassische Bewerbungsmappe hinaus.

Als Faustregel gilt: Alles, was Sie eindeutig und nachvollziehbar für die Suche nach einem neuen Job ausgeben, zählt als Werbungskosten. Das Finanzamt hat dabei durchaus ein Auge für die Realitäten der modernen Arbeitswelt.

Die klassiker: unterlagen und versand

Fangen wir mit den Grundlagen an. Hierzu gehören alle direkten Aufwendungen, die für die Erstellung und den Versand Ihrer Bewerbung anfallen. Diese Posten sind meist leicht nachzuvollziehen und werden vom Finanzamt in der Regel anstandslos akzeptiert.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Professionelle Bewerbungsfotos: Die Rechnung vom Fotografen gehört direkt in Ihren Steuerordner.
  • Druck- und Kopierkosten: Egal, ob Sie im Copyshop drucken oder zu Hause – Papier, Druckerpatronen und die Dienstleistung an sich sind absetzbar.
  • Bewerbungsmappen und Klarsichthüllen: Wenn Sie sich für den Postweg entscheiden, sind hochwertige Materialien für den ersten Eindruck eine abzugsfähige Investition.
  • Porto: Jeder einzelne Brief zählt.

Früher machten Ausgaben für teure Mappen und aufwendige Fotoshootings einen Großteil der Kosten aus. Heute hat sich der Schwerpunkt deutlich verlagert. Digitale Bewerbungsprozesse, Online-Kurse zur Vorbereitung oder professionelle Hilfe bei der Lebenslaufgestaltung spielen eine immer größere Rolle. Mehr zur Entwicklung und den aktuellen Pauschalen finden Sie übrigens in diesem umfassenden Ratgeber zu Bewerbungskosten.

Digitale helfer und professionelle unterstützung

Die Jobsuche findet heute primär online statt. Das weiß auch das Finanzamt und erkennt daher eine ganze Reihe von Ausgaben an, die vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen wären.

Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:

  • Premium-Mitgliedschaften bei Karriere-Netzwerken wie LinkedIn oder Xing, sofern Sie diese nachweislich für die Jobsuche nutzen.
  • Gebühren für Online-Jobbörsen oder spezialisierte Bewerbungsplattformen.
  • Kosten für ein professionelles Lektorat oder die Überarbeitung Ihres Lebenslaufs durch einen Experten.

Stellen Sie sich vor, Sie investieren 80 € in ein professionelles Lektorat Ihres englischen Lebenslaufs für eine internationale Bewerbung. Diese Ausgabe ist genauso absetzbar wie die 15 € für einen Premium-Monat bei einem Business-Netzwerk, um Recruiter direkt anzusprechen.

Reisekosten und vorbereitung aufs gespräch

Ein besonders wichtiger und oft kostspieliger Bereich sind Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Aber auch die Vorbereitung darauf kann ins Geld gehen und ist steuerlich relevant.

Für Fahrten zum Vorstellungsgespräch mit dem eigenen Auto können Sie die bekannte Kilometerpauschale ansetzen. Aktuell sind das 0,30 € pro gefahrenem Kilometer für die Hinfahrt. Bei einer Fahrt von München nach Frankfurt und zurück (ca. 400 km pro Strecke) könnten Sie also allein für die Hinfahrt 120 € ansetzen.

Weitere relevante Kosten sind:

  • Übernachtungskosten: Wenn das Gespräch eine Übernachtung erfordert, ist die Hotelrechnung absetzbar.
  • Verpflegungspauschale: Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden können Sie eine Pauschale geltend machen. Für einen ganzen Tag (24 Stunden) sind es derzeit 28 €.
  • Fachliteratur: Sie kaufen ein Buch, um sich gezielt auf ein Fachgespräch in einer neuen Branche vorzubereiten? Ab damit in die Steuererklärung!
  • Bewerbungscoaching: Auch die Kosten für einen Coach, der Sie auf das Interview vorbereitet, sind als Werbungskosten abzugsfähig.

Diese Beispiele zeigen, wie schnell sich selbst bei wenigen Bewerbungen ein beachtlicher Betrag ansammeln kann. Es lohnt sich also, alle Belege – egal ob groß oder klein – sorgfältig aufzubewahren.


Um Ihnen einen noch besseren Überblick zu geben, habe ich die wichtigsten absetzbaren Posten in einer Tabelle zusammengefasst.

Detaillierte aufschlüsselung absetzbarer kosten

| Kategorie | Beispielhafte Kosten | Hinweise zur Absetzbarkeit | | :--- | :--- | :--- | | Unterlagen & Versand | Bewerbungsfotos, Druckkosten, Kopien, Bewerbungsmappen, Porto, Beglaubigungen von Zeugnissen | Meist problemlos anerkannt. Bei Pauschalen müssen Sie keine Einzelnachweise führen, können es aber, wenn Ihre Kosten höher waren. | | Reisekosten | Fahrtkosten (0,30 €/km für PKW oder Tickets für Bahn/Flug), Übernachtungskosten, Verpflegungspauschalen | Wichtig ist der Nachweis der Einladung zum Gespräch. Nicht erstattete Kosten sind absetzbar. | | Digitale Ausgaben | Premium-Accounts (LinkedIn, Xing), Gebühren für Jobportale, Kosten für eine eigene Bewerbungswebsite | Der Bezug zur Jobsuche muss klar erkennbar sein. Ein Screenshot der Nutzung kann hilfreich sein. | | Weiterbildung & Beratung | Bewerbungscoaching, Seminare (z. B. für Assessment-Center), Fachliteratur zur Vorbereitung, Lektorat des Lebenslaufs | Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen sind hier als Nachweis entscheidend. | | Sonstiges | Telefon- und Internetkosten (anteilig), Sprachtests (z. B. TOEFL), polizeiliches Führungszeugnis (falls verlangt) | Bei anteiligen Kosten ist eine plausible Schätzung oder ein Einzelverbindungsnachweis nötig. |

Diese Liste ist natürlich nicht abschließend, aber sie gibt Ihnen eine solide Vorstellung davon, was alles möglich ist. Im Zweifel gilt immer: Wenn die Ausgabe direkt und ausschließlich der Jobsuche diente, haben Sie gute Karten beim Finanzamt.

Zwischen einzelnachweis und pauschale wählen

Jetzt stehen Sie vor der entscheidenden Frage, wenn Sie Ihre Bewerbungskosten steuerlich absetzen wollen: Sammeln Sie jeden einzelnen Beleg akribisch oder machen Sie es sich mit den Pauschalen des Finanzamts einfacher? Beide Wege haben ihre Vorteile, und die beste Wahl hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation und, seien wir ehrlich, auch von Ihrem Organisationstalent ab.

Die Entscheidung ist oft leichter getroffen, als man denkt. Im Grunde wägen Sie nur den Aufwand gegen den potenziellen finanziellen Vorteil ab.

Der einzelnachweis lohnt sich bei hohen ausgaben

Hatten Sie für Ihre Jobsuche größere Ausgaben? Dann ist der Einzelnachweis fast immer die klügere Wahl. Denken Sie nur an ein professionelles Fotoshooting für 150 €, ein intensives Bewerbungscoaching für 300 € oder eine längere Reise zum Vorstellungsgespräch in eine andere Stadt. In solchen Fällen liegen Ihre tatsächlichen Kosten weit über den Pauschalbeträgen.

Um diese Summen geltend zu machen, ist eine saubere Dokumentation allerdings Pflicht. Das Finanzamt möchte hier natürlich Nachweise sehen.

Halten Sie also unbedingt folgende Belege bereit:

  • Rechnungen und Quittungen: Für Bewerbungsfotos, Druckkosten, Fachbücher oder Coaching-Sitzungen.
  • Fahrkarten: Ihre Tickets für Bahn, Bus oder Flugzeug belegen die Reisen zu den Gesprächen.
  • Tankbelege: Wenn Sie mit dem Auto gefahren sind, am besten in Kombination mit einer einfachen Kilometeraufstellung oder einem Fahrtenbuch.

Ein guter Tipp aus der Praxis: Führen Sie eine simple Liste all Ihrer Bewerbungsaktivitäten. Notieren Sie einfach Datum, Unternehmen und ob die Bewerbung online oder per Post rausging. Das hilft nicht nur Ihnen selbst beim Ausfüllen der Steuererklärung, sondern untermauert auch Ihre Angaben, falls das Finanzamt doch mal nachhakt.

Die pauschale als praktische alternative

Stellen Sie sich mal dieses typische Szenario vor: Sie haben im Laufe des Jahres 50 Online-Bewerbungen verschickt und waren bei zwei Gesprächen ganz in Ihrer Nähe. Die meisten Kosten fielen digital und in kleinen Beträgen an – vielleicht ein paar Euro für die Premium-Version eines Lebenslauf-Tools, für die es aber keine richtige Rechnung gab.

Genau hier spielt die Pauschale ihre Stärke aus. Statt mühsam Kleinstbeträge zusammenzuklauben, nutzen Sie einfach die anerkannten Sätze:

  • ca. 2,50 € pro Online-Bewerbung
  • ca. 8,50 € pro Bewerbungsmappe per Post

Bei 50 Online-Bewerbungen kommen so schon 125 € zusammen, ohne dass Sie einen einzigen Zettel vorlegen müssen. Das spart Zeit und schont die Nerven.

Ganz wichtig zu wissen: Sie dürfen nicht mischen! Für ein und dieselbe Bewerbung können Sie entweder die tatsächlichen Kosten per Einzelnachweis (z. B. Mappe 5 €, Druck 3 €, Porto 1,45 €) absetzen oder die Pauschale von 8,50 € ansetzen – aber niemals beides zusammen.

Dieser simple Prozess zeigt, wie Sie Ihre Kosten grundsätzlich beim Finanzamt einreichen.

Infographic about bewerbungskosten steuerlich absetzen

Die Grafik macht es deutlich: Der Kernprozess ist immer gleich. Sie erfassen Ihre Kosten, tragen sie in die Steuererklärung ein und reichen sie ein – ganz egal, ob Sie mit Belegen oder Pauschalen arbeiten.

Am Ende ist es Ihre persönliche Entscheidung. Wer diszipliniert jeden Beleg aufhebt, holt oft mehr Geld zurück. Wer aber den administrativen Aufwand scheut und viele Bewerbungen mit geringen Einzelkosten hat, für den sind die Pauschalen die perfekte Lösung.

So tragen Sie Bewerbungskosten richtig in die Steuererklärung ein

Eine Person trägt sorgfältig Bewerbungskosten in ein digitales Steuerformular auf ihrem Laptop ein, um diese steuerlich abzusetzen.

Nachdem Sie jetzt wissen, welche Kosten Sie ansetzen können und ob Sie dafür Einzelbelege oder Pauschalen nutzen, kommt der entscheidende Schritt: der Eintrag in die Steuererklärung. Viele schrecken davor zurück, dabei ist es einfacher als gedacht. Der richtige Platz für Ihre gesammelten Bewerbungskosten ist die Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung.

Dort finden Sie einen Abschnitt, der speziell für Werbungskosten vorgesehen ist. Unter dem Punkt „Weitere Werbungskosten“ fassen Sie alle beruflich veranlassten Ausgaben zusammen, und genau dazu zählen auch Ihre Bewerbungskosten.

Der richtige Ort im Steuerformular

Ganz konkret tragen Sie die Gesamtsumme Ihrer ermittelten Kosten in der Anlage N ein. Moderne Steuerprogramme wie ELSTER führen Sie dabei oft Schritt für Schritt durch die Eingabemasken. Meist gibt es ein Feld mit der Bezeichnung „Bewerbungskosten“, oder Sie addieren die Summe zu anderen „Aufwendungen für Arbeitsmittel“.

Dieser Screenshot der Anlage N zeigt, wo die Werbungskosten in der Regel hingehören.

Screenshot from https://de.wikipedia.org/wiki/Anlage_N

Auf der zweiten Seite der Anlage N finden Sie die Zeilen für „Weitere Werbungskosten“. Hier gehört die Summe Ihrer Ausgaben für die Jobsuche hinein.

Aber bevor Sie alles eintippen, gibt es einen entscheidenden Mechanismus, den Sie verstehen müssen: den Werbungskostenpauschbetrag. Dieser Betrag entscheidet darüber, ob sich Ihre Mühe beim Sammeln der Belege auch wirklich in barer Münze auszahlt.

Warum der Werbungskostenpauschbetrag so wichtig ist

Das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag, der auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt wird. Für das Steuerjahr 2023 liegt dieser bei 1.230 Euro. Dieser Betrag wird von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, ganz ohne dass Sie einen einzigen Nachweis erbringen müssen. Ein netter Bonus vom Staat.

Ihre detailliert aufgelisteten Bewerbungskosten und alle anderen Werbungskosten (wie Fahrtkosten zur Arbeit, Fachliteratur oder Fortbildungen) entfalten erst dann eine zusätzliche steuerliche Wirkung, wenn ihre Summe diesen Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt.

Ein einfaches Beispiel aus der Praxis: Ihre Bewerbungskosten betragen 350 Euro und Ihre Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale) belaufen sich auf 1.500 Euro. Ihre gesamten Werbungskosten liegen also bei 1.850 Euro. In diesem Fall wirken sich Ihre Bewerbungskosten voll aus, da die Gesamtsumme den Pauschbetrag deutlich überschreitet.

Liegen Ihre gesamten Werbungskosten hingegen unter 1.230 Euro, ist das kein Problem – Sie erhalten trotzdem den vollen Pauschbetrag angerechnet. Die Angabe der geringeren Kosten hätte dann nur keine zusätzliche steuermindernde Wirkung.

Es lohnt sich also immer, wirklich alle berufsbedingten Ausgaben sorgfältig zu sammeln. Die Grenze von 1.230 Euro ist oft schneller erreicht, als man denkt. Allein durch die Pendlerpauschale kommen bei vielen Arbeitnehmern bereits hohe vierstellige Beträge zusammen. Jede weitere absetzbare Ausgabe, wie eben die für Bewerbungen, senkt Ihre Steuerlast dann spürbar. Wer seine Finanzen hier im Griff hat, kann echtes Geld sparen.

Erstattungen und Sonderfälle: Was Sie jetzt wissen müssen

Die Jobsuche ist selten ein geradliniger Prozess. Ob direkt nach dem Studium, aus der Arbeitslosigkeit heraus oder einfach nur bei einem Jobwechsel – es gibt immer wieder besondere Situationen, die steuerlich knifflig werden können. Ein zentraler Punkt ist dabei immer, wie man mit Kostenerstattungen umgeht.

Sehr häufig kommt es vor, dass ein potenzieller Arbeitgeber anbietet, die Reisekosten für das Vorstellungsgespräch zu übernehmen. Das ist natürlich eine große Hilfe. Aber Achtung bei der Steuererklärung: Sie dürfen logischerweise nur die Ausgaben als Werbungskosten ansetzen, auf denen Sie am Ende selbst sitzen geblieben sind.

Ein einfaches Beispiel aus der Praxis: Ihre Reise zum Bewerbungsgespräch kostet Sie insgesamt 200 Euro. Das Unternehmen erstattet Ihnen davon 150 Euro. In diesem Fall können Sie nur noch die restlichen 50 Euro in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Eine doppelte Abrechnung fällt dem Finanzamt sofort auf und ist nicht zulässig.

Bewerbungskosten direkt aus dem Studium oder der Ausbildung

Wer sich frisch von der Uni oder aus der Ausbildung bewirbt, befindet sich meist in der Erstausbildung. Bewerbungskosten, die in dieser Phase anfallen, gelten als Sonderausgaben. Der Haken daran: Sie können diese nur in dem Jahr absetzen, in dem sie entstehen, und sie wirken sich auch nur aus, wenn Sie im selben Jahr steuerpflichtige Einnahmen hatten. Ohne Einkommen verpufft der Effekt.

Ganz anders ist die Lage, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt – also zum Beispiel ein Masterstudium nach dem Bachelor oder eine Umschulung nach einem bereits erlernten Beruf.

  • Zweitausbildung: Hier gelten die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten.
  • Der entscheidende Vorteil: Diese Kosten können Sie per Verlustvortrag einfach in die Zukunft mitnehmen. Sobald Sie dann Ihr erstes Gehalt beziehen, werden die angesammelten Verluste mit Ihren Einnahmen verrechnet. Das kann Ihre Steuerlast im ersten Berufsjahr spürbar senken.

Hilfe von der Agentur für Arbeit

Auch wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus einen neuen Job suchen, gibt es Unterstützung. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann Ihnen unter die Arme greifen, allerdings sind die Fördermöglichkeiten an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet die BA bis zu 260 Euro pro Jahr für Bewerbungskosten. Meist geschieht das im Rahmen der Übernahme von Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen.

Wenn Sie eine solche Förderung erhalten, gilt das gleiche Prinzip wie bei der Erstattung durch den Arbeitgeber: Nur die Differenz zu Ihren tatsächlichen Ausgaben können Sie noch steuerlich geltend machen. Mehr Informationen zu den Regelungen der BA bei Bewerbungskosten finden Sie auf PeopleAtVenture.

Der Zuschuss der BA ist eine sofortige finanzielle Entlastung, während die Steuerersparnis erst im nächsten Jahr wirksam wird. Überlegen Sie also gut, welcher Weg für Sie persönlich der bessere ist.

Oft gestellte Fragen zu Bewerbungskosten

Zum Schluss klären wir noch ein paar Fragen, die in der Praxis immer wieder auftauchen, wenn es darum geht, Bewerbungskosten von der Steuer abzusetzen. Hier finden Sie kurze, knackige Antworten, um letzte Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen.

Muss ich wirklich jeden Beleg ans Finanzamt schicken?

Nein, die Zeiten sind zum Glück vorbei. Heutzutage gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, Sie müssen die Nachweise nicht mehr standardmäßig mit Ihrer Steuererklärung mitschicken.

Aber Achtung: Das Finanzamt kann Sie jederzeit auffordern, die Belege nachzureichen. Bewahren Sie also alle Rechnungen, Quittungen und Fahrkarten sorgfältig auf, bis Ihr Steuerbescheid endgültig ist. Sicher ist sicher.

Zählen auch Bewerbungen für einen Minijob?

Ja, das geht, aber es gibt einen Haken, den Sie kennen sollten. Werbungskosten für eine Minijob-Bewerbung können Sie nur dann absetzen, wenn dieser Job individuell über Ihre elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) abgerechnet wird.

Meistens wird ein Minijob aber pauschal vom Arbeitgeber versteuert. In diesem Fall können Sie leider keine Werbungskosten ansetzen. Der Grund: Die Pauschalsteuer deckt bereits alle denkbaren Abzüge ab.

Ein wichtiger Tipp, den viele übersehen: Haben Sie mehrere Minijobs und überschreiten dadurch die Geringfügigkeitsgrenze, wird mindestens einer davon voll steuerpflichtig. Und genau für diesen können Sie dann auch die Bewerbungskosten geltend machen!

Was, wenn ich mit meinen Kosten unter der Pauschale bleibe?

Keine Sorge, leer gehen Sie nie aus. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag – aktuell sind das 1.230 Euro – wird Ihnen immer automatisch gewährt. Das Finanzamt zieht diese Summe von Ihren Einnahmen ab, ganz ohne dass Sie einen einzigen Beleg vorlegen müssen.

Wenn Ihre gesamten Werbungskosten (also Bewerbungen, Fahrtkosten, Fachbücher usw.) unter diesem Betrag liegen, bringt Ihnen die einzelne Angabe zwar keinen zusätzlichen Steuervorteil. Ich empfehle trotzdem, alles aufzulisten. Man wundert sich, wie schnell man die Pauschale doch knackt.

Wie lange kann ich Bewerbungskosten rückwirkend absetzen?

Sie haben Zeit! Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können Sie diese freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Man nennt das Antragsveranlagung.

Ein konkretes Beispiel: Ihre Steuererklärung für das Jahr 2020 können Sie noch bis zum 31. Dezember 2024 beim Finanzamt einreichen. So sichern Sie sich auch nachträglich noch die Erstattung für damals entstandene Bewerbungskosten.


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